Stand: 09. September 2025


1.) Gegenstand und Geltungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Vertragsverhältnisse und Angebote von 3viertel3 GmbH (im Folgenden: „3viertel3 GmbH“),
welche diese als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: „Kunde“) erbringt,
sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann
Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht,
soweit diese von 3viertel3 GmbH nicht ausdrücklich anerkannt werden. Sie gelten auch für
zukünftige Leistungen von 3viertel3 GmbH, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wird. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht
geschlossen; Verbraucher sind von der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Soweit in
Einzelfällen Zweifel über die Eigenschaft als Unternehmer bestehen, ist der Kunde auf
Verlangen von 3viertel3 GmbH unverzüglich schriftlich nachzuweisen, dass er Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB ist.
2.) Zustandekommen des Vertrages
2.1.) Angebote von 3viertel3 GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag zwischen
3viertel3 GmbH und dem Kunden kommt durch Zugang einer ausdrücklichen
Auftragsbestätigung von 3viertel3 GmbH oder durch die ausdrückliche Annahme des Angebots
durch den Kunden zustande. Die Annahme kann erfolgen durch:
(a) schriftliche Unterzeichnung,
(b) E-Mail-Bestätigung,
(c) elektronisches Klicken/Bestätigen eines Angebots (Click-to-accept),
(d) durch Ausführung der ersten Leistung oder
(e) durch Zahlung einer in der Rechnung ausgewiesenen fälligen Vergütung.
Soweit das Angebot auf diese AGB verweist, werden die AGB damit Vertragsbestandteil.
Soweit ein Angebot Anlagen (z. B. „Anlage A – Leistungsbeschreibung“
, „Anlage B –
Kundendaten / Ausgangswerte“) enthält oder darauf verweist, werden diese Anlagen mit
Annahme des Angebots integraler Bestandteil des Vertrages. Insbesondere sind in Anlage B
dokumentierte Ausgangswerte (Baseline) und vereinbarte Messinstrumente (z. B. Semrush,
Google Search Console) verbindlich für etwaige Erfolgskontrollen und
Gewährleistungsmechanismen.
2.2.) Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von 3viertel3 GmbH ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden.
2.3.) Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung des Unternehmens des Kunden bleiben die
Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich
vereinbart.
3.) Leistungsumfang
3.1.) Der konkrete Leistungsumfang sowie die durch den Kunden zu zahlenden Vergütung
ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Angebot von 3viertel3 GmbH.
Ist nach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet, erbringt
3viertel3 GmbH die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung.
Soweit das Angebot nichts Abweichendes bestimmt, umfasst das Standard-Angebot eine
Initialphase von sechs (6) Abrechnungszeiträumen (jeweils Vier-Wochen-Zeiträume;
„Initialphase“). Während der Initialphase erbringt 3viertel3 GmbH die im Angebot und in Anlage
A beschriebenen Leistungen. Richtwerte / Leistungskennzahlen sind, sofern im Angebot oder in
Anlage A genannt, kumulative Orientierungswerte. Berichte werden, sofern nicht im Angebot
anders vereinbart, bis zum 15. Kalendertag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats
übersandt.
3.2.) Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter,
Social-Media-Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt
sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus
oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat 3viertel3 GmbH keinerlei Einfluss.
3.3.) Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Einträge bei Internetportalen grundsätzlich von
jedermann vorgenommen werden können. Dies steht außerhalb des Einflussbereichs von
3viertel3 GmbH.
3.4.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass 3viertel3 GmbH auf den Kunden als
Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt sich auch für die Zeit nach Beendigung
des Vertrages fort. Sie kann vom Kunden durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einem
Monat für die Zukunft untersagt werden. Soweit Leistungen Hosting, Serverbetrieb,
Domainregistrierung oder E-Mail-Services betreffen, sind diese nicht Bestandteil der
Standardleistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hosting ist, soweit nicht
ausdrücklich im Angebot ausgewiesen, nicht in der Wartungsvergütung enthalten.
3.5.) Erfolgsgarantie und Rücktrittsrecht
3.5.1.) Soweit ein schriftliches Angebot oder eine Anlage ausdrücklich das Erfolgsversprechen

+50 % Seitenaufrufe binnen 180 Tagen oder Geld zurück“ (im Folgenden: „Garantie“) enthält,
gelten die nachfolgenden Regeln. Die Garantie ist ein ergänzendes, ausdrücklich befristetes
Leistungsversprechen; sie begründet keine weitergehenden Erfolgshaftungen. Die 180-tägige
Messperiode (im Folgenden: „Messperiode“) beginnt erst mit dem sogenannten „Garantie-Start“
,
der als der späteste der nachstehenden Zeitpunkte definiert ist:
(a) das offizielle Go-Live der im Angebot/Anlage B bezeichneten Domain/Website, oder
(b) der Tag, an dem 3viertel3 GmbH vom Kunden schriftlich bestätigt, dass die Website die im
Angebot/Anlage A vereinbarten Funktionalitäten erfüllt (Abnahme), oder
(c) der Tag, an dem 3viertel3 GmbH vollständigen Lesezugriff auf das in Anlage B benannte
Mess-Account (z. B. Google Search Console, Google Analytics 4, PostHog oder das im
Angebot vereinbarte Tool) erhalten hat und die Zugänge funktionsfähig sind.
Fehlt vor dem Garantie-Start ein valider Baseline-Datensatz oder sind die Zugänge nicht
verfügbar, so beginnt die Messperiode nicht früher; Verzögerungen durch den Kunden
verschieben den Garantie-Start entsprechend.
3.5.2.) Maßgeblich für die Erfolgsmessung sind die Pageviews gemäß dem im Angebot
benannten Analyse-Tool (z. B. Google Analytics 4, PostHog) oder Daten der Google Search
Console. Als Referenzzeitraum (Baseline) gilt der in Anlage B dokumentierte Messzeitraum
unmittelbar vor dem Garantie-Start; die Erfolgsprüfung erfolgt am Tag 180 ab Garantie-Start
(Stichtag).
3.5.3.) Voraussetzungen für das Entstehen eines Garantieanspruchs:
(a) Der Kunde gewährt 3viertel3 GmbH binnen zehn (10) Werktagen nach Vertragsschluss
vollständigen Lesezugriff auf den benannten Mess-Account und hält diesen Zugriff bis zum
Ende der Messperiode aufrecht.
(b) Während der Messperiode nimmt der Kunde keine unbegründeten technischen
Veränderungen an der Website vor (z. B. Relaunch, Änderung der URL-Struktur,
Domainwechsel). Werden derartige Änderungen dennoch vorgenommen, führt dies,
vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien, automatisch zur Aussetzung der
laufenden Messperiode ab dem Zeitpunkt der Änderung. Auf schriftlichen Antrag des Kunden
beginnt die Messperiode nach Beseitigung der maßgeblichen Auswirkungen der Änderung ein
einmaliger, nachträglicher Neustart: Die Messperiode startet dann ab dem Tag, an dem die
Voraussetzungen des Garantie-Starts gemäß Ziffer 3.5.1 lit. a)–c) erneut erfüllt sind. Eine
weitere Wiederholung (mehrfacher Neustart) bedarf einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung. 3viertel3 GmbH ist berechtigt, notwendige Mehraufwände, Prüfungskosten und
zusätzliche Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
(c) Der Kunde betreibt während der Messperiode keine bezahlten Traffic-Maßnahmen (z. B.
Ads, gekaufte Links) oder legt solche Maßnahmen vorab schriftlich offen; die Auswirkungen
bezahlter Kampagnen werden von der Messung ausgeschlossen.
(d) Der Kunde erbringt alle von 3viertel3 GmbH geforderten Mitwirkungsleistungen (Freigaben,
Inhalte, Rückmeldungen, Zugangsdaten) fristgerecht.
Verletzt der Kunde diese Voraussetzungen, entfällt die Garantie.
3.5.4.) Die Garantie gilt nicht, soweit Traffic-Veränderungen auf höhere Gewalt, wesentliche
Algorithmus-Änderungen der Suchmaschinen, strafbare oder rechtswidrige Handlungen Dritter,
geplante oder ungeplante technische Ausfälle beim Hoster, Manipulation durch Dritte, saisonale
Effekte, laufende sonstige Marketingkampagnen des Kunden oder sonstige Umstände
zurückzuführen sind, die nicht von 3viertel3 GmbH zu vertreten sind.
3.5.5.) Erreicht die Domain die vereinbarte Steigerung von +50 % Pageviews bis Tag 180 nicht,
hat der Kunde binnen dreißig (30) Kalendertagen nach dem Stichtag schriftlich Nachbesserung
zu verlangen. 3viertel3 GmbH erstellt binnen vier (4) Wochen nach Zugang der
Nachbesserungsaufforderung einen konkreten, schriftlichen Maßnahmenplan und setzt die
darin bezeichneten, zumutbaren Korrekturmaßnahmen innerhalb weiterer acht (8) Wochen um.
3.5.6.) Nach Ablauf des Nachbesserungszeitraums und sofern die vereinbarte Steigerung
weiterhin nicht erreicht ist, kann der Kunde einmalig wählen zwischen:
(a) Durchführung eines Gutachtens durch einen unabhängigen, gerichtlich zugelassenen
Web-Analytics-Sachverständigen (von 3viertel3 GmbH benannt; die Kosten trägt die
unterliegende Partei; stellt das Gutachten eine Pflichtverletzung seitens 3viertel3 GmbH fest,
trägt 3viertel3 GmbH die Gutachterkosten), oder
(b) Rückvergütung in Höhe der vom Kunden tatsächlich für die Initialphase gezahlten
Netto-Vergütungen (Summe der während der Initialphase an 3viertel3 GmbH gezahlten
Entgelte, exklusive Drittkosten und exklusive einmaliger Setup-Pauschale).
Weitergehende Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von 3viertel3 GmbH vorliegt.
3.5.7.) Jeder Garantieanspruch ist schriftlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem
Stichtag geltend zu machen; der Kunde hat die Einhaltung seiner Mitwirkungspflichten und alle
relevanten Tatsachen zu belegen. 3viertel3 GmbH ist berechtigt, die relevanten Messzugänge
und Daten zu prüfen; der Kunde hat hierfür die erforderlichen Zugänge und Informationen
vollständig und unverzüglich bereitzustellen.
3.5.8.) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Pageviews; sie umfasst nicht Conversions,
Umsätze, Rankings, Leads oder sonstige wirtschaftliche Kenngrößen, sofern nicht ausdrücklich
im Angebot bezeichnet. Die Garantie ist nur durch eine schriftliche, ausdrückliche Aufnahme in
das jeweilige Angebot wirksam; eine alleinige Darstellung auf der Website ohne vertragliche
Bezugnahme begründet keine Leistungsverpflichtung.
4.) Preise, Vergütung
Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung im Angebot bzw. in der
Rechnung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen gelten folgende Standardkonditionen als
Orientierung und sind im Angebot gesondert zu bestätigen:
(a) Einrichtungs-/Recherche-Pauschale: 499,00 EUR netto (jährlich; mit der ersten Abrechnung
fällig).
(b) Vergütung während der Initialphase: 599,00 EUR netto je Abrechnungszeitraum
(Vier-Wochen-Zeitraum); sechs (6) Abrechnungszeiträume.
(c) Vergütung nach Abschluss der Initialphase (automatische Fortführung in die
Wartungs-/Betreuungsphase): 159,00 EUR netto je Abrechnungszeitraum, sofern im Angebot
nicht anders ausgewiesen.
Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
5.) Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
5.1.) Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig, sofern sie im Angebot
vereinbart sind. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind jeweils zu Beginn des
Abrechnungszeitraums (Vier-Wochen-Zeitraum) fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des
Kunden kann 3viertel3 GmbH einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher
fällig gewordenen Rechnungen verweigern.
5.2.) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, sind wiederkehrende Vergütungen
jeweils im Voraus und spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen
Abrechnungszeitraums ohne Abzug zu zahlen. Einmalige Einrichtungsgebühren sind bei
Vertragsbeginn fällig. Rechnungen sind innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zugang ohne
Abzug zu begleichen, sofern das Angebot nichts anderes festlegt.
5.3.) Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der
Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von
3viertel3 GmbH gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die
Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden
steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
5.4.) Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend, anders bestimmt, ergänzend die
gesetzlichen Bestimmungen.
5.5.) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Rückstand (z. B. mit zwei oder mehr fälligen
Abrechnungszeiträumen) oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann
3viertel3 GmbH nach eigener Wahl einige zukünftige oder die gesamten während der aktuellen
Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Vergütungen sofort fällig stellen und geschuldete
Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht 3viertel3 GmbH in diesem Fall bis zur
Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten
sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB
sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.
5.6.) Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Abrechnungszeiträumen oder einer generellen
Zahlungsverweigerung ist 3viertel3 GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu
kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für
entgangenen Gewinn wird mit 70 % der bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit
noch anfallenden Vergütungen pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden
gegenüber gemäß Ziffer 5.5. fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen,
dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.7.) Die unter Ziffer 5.5. erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des
Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass der Kunde Widerspruch gegen
vereinbarte Lastschriften erhebt.
5.8.) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.9.) Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende
Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr als eine
Woche mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise im Rückstand ist. In diesem Fall wird der
gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen
Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle
einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende
Regelung vereinbart wurde.
5.10.) Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur
insoweit zulässig, wenn diese von 3viertel3 GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt werden.
5.11.) Eine Abtretung oder sonstige Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag
durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung von 3viertel3
GmbH.
6.) Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1.) Die mit 3viertel3 GmbH vereinbarten Verträge und Aufträge werden, sofern nichts
Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine
vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist.
6.2.) Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf sechs (6) Abrechnungszeiträume
(Vier-Wochen-Zeiträume) (Initialphase), sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine
abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die ordentliche
Kündigung während der Initialphase ist ausgeschlossen, soweit im Angebot nicht ausdrücklich
etwas Anderes vereinbart ist.
6.3.) Kündigt der Kunde nicht spätestens zum Ablauf der Initialphase schriftlich, geht der
Vertrag automatisch in die Betreuungs-/Wartungsphase über. In der Wartungsphase ist die
ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem (1) Abrechnungszeitraum zum Ende des
jeweils laufenden Abrechnungszeitraums möglich, sofern im Angebot nicht abweichend
geregelt. Bei vorzeitiger, nicht gerechtfertigter Beendigung durch den Kunden bleiben etwaige
vergütungsrechtliche Ansprüche von 3viertel3 GmbH für die noch bis zum Ende der
vereinbarten Mindestlaufzeit anfallenden Entgelte unberührt, soweit die Beendigung durch ein
Verschulden des Kunden bewirkt wurde oder diesem nicht ein wichtiger Grund zur Kündigung
zusteht.
6.4.) Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen
Vertragskonditionen (z. B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem
Änderungsvertrag oder Angebot vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der
Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt.
6.5.) Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in §
626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der
Kündigungserklärung eine ausführliche, schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose
Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird,
welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben
von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw.
fristlose Kündigung mit einer oder mehreren Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet
werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer
angemessenen Frist vorausgesetzt.
6.6.) Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist
von einem Abrechnungszeitraum zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung
vorangehenden Abrechnungszeitraums zu. Auf dieses Recht wird der Kunde mit der
Preiserhöhung auch noch einmal hingewiesen.
6.7.) Hat der Kunde eine Ads-Kampagne oder andere Leistungen bei 3viertel3 GmbH gebucht,
im Rahmen derer gegebenenfalls auch eine Vergütung an Dritte (zum Beispiel Suchflow SEO)
zu zahlen ist, gilt Folgendes: Kann aus Gründen, die 3viertel3 GmbH nicht zu vertreten hat
(Webseitenprobleme, Verbindungsprobleme etc.), die Drittleistung nicht erbracht werden, hat
dies keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden, an 3viertel3 GmbH die vereinbarte
Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine Drittleistung stoppt oder
pausiert (zum Beispiel Ads-Kampagne): Auch dies entbindet den Kunden nicht von der
Zahlungspflicht für die vereinbarten Vergütungen gegenüber 3viertel3 GmbH.
7.) Erfüllung
7.1.) Es steht im Ermessen von 3viertel3 GmbH, zur Ausführung ihrer vertraglichen
Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller
vertraglichen Pflichten zu betrauen; soweit der Einsatz von Dritten den Charakter oder die
Vertraulichkeit der Leistung berührt, wird 3viertel3 GmbH den Kunden vorab informieren und
falls erforderlich dessen Zustimmung einholen.
7.2.) 3viertel3 GmbH erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens
einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige
Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt 3viertel3 GmbH nach freiem
Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von der im Vertrag vereinbarten Vergütung.
Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer
Vertragsverlängerung nicht noch einmal.
7.3.) Bei Eintreten höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren
sowie sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von 3viertel3 GmbH liegen
und eine Leistung beeinträchtigen, ist 3viertel3 GmbH für die Dauer des Hindernisses von der
Leistungsverpflichtung entbunden.
7.4.) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß und kann 3viertel3 GmbH aufgrund dessen ihren Diensten nicht nachkommen,
ist 3viertel3 GmbH für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit. Die vom
Kunden benötigten Zugangsdaten (CMS, Google Search Console, Analytics, Google
Unternehmensprofil etc.) sind 3viertel3 GmbH spätestens binnen fünf (5) Werktagen nach
Vertragsschluss vollständig zu übermitteln. Verzögerungen berechtigen 3viertel3 GmbH zur
angemessenen Fristverlängerung und zur Berechnung zusätzlicher Aufwände.
7.5.) 3viertel3 GmbH informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen per
E-Mail-Bericht oder auf dem vertraglich vereinbarten Kommunikationsweg. Darüber hinaus ist
3viertel3 GmbH nicht zu einem gesonderten weiteren Bericht verpflichtet. Im Falle des
Zahlungsverzugs kann 3viertel3 GmbH die Zusendung der Berichte aussetzen, bis der Kunde
den offenen Rechnungsbetrag ausgeglichen hat.
7.6.) Sofern der Kunde 3viertel3 GmbH als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen
Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser
Anmeldung den Kunden. 3viertel3 GmbH kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in
verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge zur Eröffnung der Konten
abschließen.
8.) Haftung
8.1.) Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen 3viertel3 GmbH, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch 3viertel3 GmbH oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten /
Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser
Haftungsbeschränkung nicht berührt.
8.2.) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.
8.3.) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
8.4.) Soweit die Haftung von 3viertel3 GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
8.5.) 3viertel3 GmbH haftet ebenfalls nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nicht
mindestens grob fahrlässig von 3viertel3 GmbH verschuldet worden sind und/oder der Kunde
der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
8.6.) Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Verjährungsverkürzung nicht umfasst sind
Schadensersatzansprüche für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Pflichtverletzungen. Auch die gesetzlichen Vorschriften über die entstehungs- oder
kenntnisunabhängige Verjährung bleiben unberührt.
8.7.) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder
auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien
Ermessen von 3viertel3 GmbH erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei
stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der
Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet. 3viertel3 GmbH steht es außerdem frei,
während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinks
bestehen zu lassen, sie sukzessive oder mit einem Mal zu löschen. Dementsprechend kann die
Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der
Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder
sämtlicher Backlinks.
9.) Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung
9.1.) Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und 3viertel3 GmbH gelten die im Namen
des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden
abzugeben und entgegenzunehmen.
9.2.) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch 3viertel3 GmbH erstellten Leistungen sowie
vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies
gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch 3viertel3 GmbH
im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-
,
Jugendschutz-
, Telemedien-
, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt
3viertel3 GmbH diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die
aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind,
und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
9.3.) Der Kunde ist verpflichtet, 3viertel3 GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle
notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante
Umstände hinzuweisen, die 3viertel3 GmbH unbekannt sind. Es besteht jedoch keine
Verpflichtung von 3viertel3 GmbH, die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen
zu prüfen, z. B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte
Hardware-Umstellungen,
-Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte.
9.4.) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde 3viertel3 GmbH grundsätzlich auch
unmittelbaren Zugang zu den von 3viertel3 GmbH zu bearbeitenden Internetseiten,
Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die
Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von 3viertel3 GmbH
empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu
zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.
9.5.) Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter
Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. nach Überschreiten des
Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu
erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu
sichern.
10.) Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte
10.1.) Bei den von 3viertel3 GmbH erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen,
Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaber
ist 3viertel3 GmbH. Alle mit den erbrachten Leistungen von 3viertel3 GmbH
zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur
insoweit auf den Kunden über, als der Zweck und die Dauer des Vertrages dies im räumlichen,
zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern.
10.2.) Für die Nutzung von Leistungen von 3viertel3 GmbH, die über den ursprünglich
vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist, unabhängig davon, ob
diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, die ausdrückliche Zustimmung von 3viertel3
GmbH erforderlich. Dafür steht 3viertel3 GmbH und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu.
10.3.) Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner
gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber 3viertel3 GmbH ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht 3viertel3 GmbH insoweit ein
Zurückbehaltungsrecht zu. Des Weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 3viertel3 GmbH.
10.4.) Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung
verpflichtet.
10.5.) Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z. B. Webseite,
Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren
Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem
Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden
Drittschutzrechte entgegenstehen, hat 3viertel3 GmbH den Kunden unverzüglich nach
Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere
Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im
Namen und auf Rechnung des Kunden.
11.) Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen
11.1.) Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen
Geschäftsvorgänge von 3viertel3 GmbH insbesondere Informationen über die verwendeten
Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine
Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit 3viertel3 GmbH streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten
handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren
Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten; 3viertel3 GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
11.2.) 3viertel3 GmbH ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden
getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und
gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.
11.3.) Vertragsstrafe bei Verletzung der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen
11.3.1.) Für den Fall schuldhafter, leicht fahrlässiger Verletzung der in Ziffer 11 geregelten
Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen ist eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe
von drei (3) Abrechnungszeiträumen des Kunden, mindestens jedoch EUR 5.000,00, fällig.
11.3.2.) Für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der in Ziffer 11 geregelten
Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen beträgt die Vertragsstrafe EUR 25.000,00.
11.3.3.) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Schadens bleibt
3viertel3 GmbH vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen höheren
nachgewiesenen Schaden angerechnet. Der Anspruch auf Unterlassung bleibt unberührt.
11.3.4.) Die Vertragsstrafe ist binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang einer
schriftlichen Zahlungsaufforderung fällig. 3viertel3 GmbH kann neben der Vertragsstrafe
einstweilige Maßnahmen (Unterlassungsanspruch) geltend machen.
11.3.5.) Die Regelungen zur Vertragsstrafe gelten nicht, sofern die Verletzung der Vertraulichkeit
auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der verletzenden Partei
liegen (z. B. rechtswidriger Zugriff Dritter), es sei denn, die verletzende Partei hat
Schutzpflichten grob verletzt.
11.4.) Sofortmaßnahmen, Melde- und Mitwirkungspflicht
11.4.1.) Erkennt eine Partei eine tatsächliche oder drohende Verletzung der Vertraulichkeit, so
hat sie die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensabwehr zu treffen.
11.4.2.) Die verletzende Partei hat auf Verlangen von 3viertel3 GmbH unverzüglich umfassend
schriftlich darzulegen, welche Daten betroffen sind, welche Umstände zur Verletzung geführt
haben und welche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen wurden.
11.4.3.) Soweit für die Feststellung der Ursache oder der Schadenshöhe ein externer
Sachverständiger erforderlich wird, können die Parteien vereinbaren, dass dessen Kosten im
Verhältnis des Ergebnisses getragen werden (Verlierer trägt die Kosten), andernfalls gelten die
gesetzlichen Regelungen.
12.) Datenschutz
3viertel3 GmbH verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des
Datenschutzrechts. 3viertel3 GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im
Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch Dritte, derer sie sich zur Erfüllung
von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass
Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der
Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich
ist. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung
einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, kann eine Weitergabe
erfolgen, wobei diese Informationen anschließend öffentlich werden können. 3viertel3 GmbH
übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff Dritter
verursacht werden, keine Haftung, es sei denn, 3viertel3 GmbH trifft ein Verschulden.
Soweit 3viertel3 GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen
die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. 3viertel3
GmbH trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und meldet dem
Kunden Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens binnen
48 Stunden nach Kenntnis.
13.) Nennung als Referenzkunde/Verlinkung
Ist zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist 3viertel3 GmbH
berechtigt, den Kunden im Rahmen der Referenzwerbung zu nennen und, sofern 3viertel3
GmbH mit Arbeiten an der Website des Kunden betraut ist, auf der Website des Kunden einen
Link zur 3viertel3 GmbH-Website auf für den Kunden zumutbare Art und Weise einzubauen.
Der Kunde kann dieser Nennung und/oder der Verlinkung jederzeit widersprechen.
14.) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
14.1.) Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist der ausschließliche Gerichtsstand Zwickau; in allen übrigen Fällen gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände. Abweichende einzelvertragliche Gerichtsstände sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden.
14.2.) 3viertel3 GmbH behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern; Änderungen werden dem
Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde der Änderung binnen vier (4) Wochen, gelten die ursprünglichen AGB
weiter; 3viertel3 GmbH ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung
einer Frist von einem Abrechnungszeitraum zu beenden. Die jeweils aktuelle Version der AGB
ist unter https://www.3viertel3 GmbH.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes
Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt sind, wird von 3viertel3 GmbH über die Änderung
der AGB informiert, z. B. per E-Mail. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen
nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als
zur Kenntnis genommen und genehmigt.
14.3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.